Gleichgeschlechtliche Ehen sind in Portugal seit 2010 rechtmäßig und werden vom Standesamt vollzogen. Für deutsche Staatsangehörige und ebenso für Österreicher benötigen wir die folgenden Papiere für eine gleichgeschlechtliche Eheschließung.
- 2 x Auszug aus dem Geburtenregister (1 x je Partner) (internationale/mehrsprachige Version) (circa 5 – 15 €) – nicht mehr als 6 Monate vorm Hochzeitstermin ausgestellt. Diese bekommen sie auf dem Standesamt bei dem die Geburt registriert wurde. In den meisten Fällen kann diese online bestellt werden.
- 1 x Ehefähigkeitszeugnis (für beide – falls beide deutsche Staatsangehörigkeit haben) (internationale/mehrsprachige Version) (circa 40 €) – nicht mehr als 6 Monate vorm Hochzeitstermin ausgestellt. Diese wird auf dem Standesamt wo sie derzeit gemeldet sind beantragt.
Bitte fragen Sie auf Ihrem Standesamt nach einem Ehefähigkeitszeugnis. Falls es dort nicht ausgestellt werden kann, regeln wir diese Situation durch eine Konsulatsbescheinigung. Dazu müssen wir nur wissen welches Standesamt für Sie zuständige ist. Das Konsulat bestätigt dann bei Ihrem Standesamt, dass das Ehefähigkeitszeugnis nicht ausgestellt werden kann. Für den Extraaufwand berechnen wir einen Aufpreis von 80 €.
- Vollmacht mit notarieller Beglaubigung und Apostille (circa 50 €) Wir geben Ihnen eine Vorlage
*bei geschiedenen oder verwitweten brauchen wir außerdem eine internationalen Auszug aus dem Eheregister oder eine internationale Sterbeurkunde.
Nach der Hochzeit schicken wir Ihnen eine internationale Heiratsurkunde zu, damit können Sie Ihre Hochzeit beim Standesamt im Heimatort eintragen lassen. In manchen Ländern wird die internationale Version nicht anerkannt und sie benötigen die original portugiesische Heiratsurkunde mit Apostille. Für nähere Informationen erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Standesamt. (In Deutschland und in Österreich wird die internationale Version akzeptiert)
In Deutschland haben gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf Eheschließung seit dem 1. Oktober 2017)